Corona-Formulare - TiND_eV

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Corona-Formulare

Service
Corona Update
Die  neue CoronaSchVO, die ab 24.11.2021 Gültigkeit hat, beinhaltet  mehrere Neuerungen, die für die Arbeit der Vereine wichtig sind:
Grundsätzlich gilt für den Sport die 2-G-Regelung!
1. Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen nur noch von immunisierten Personen (2-G-Regelung) in Anspruch genommen, besucht oder als Teilnehmende ausgeübt werden:
a. Schwimmbäder und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, z.B. Fitnessstudios
b. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten (Drinnen und Draußen!)
c. die gemeinsame Sportausübung außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum!
d. der Besuch von Sportveranstaltungen als Zuschauerin oder Zuschauer
Dies gilt sowohl im Amateur- als auch im Profisport.
Ausnahme:  Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und  Wettkämpfen, die direkt vom Spitzenverband organisiert werden, der  Mitglied im Deutschen Olympischen Sportbund ist, übergangsweise als  Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf der Grundlage einer  PCR-Testung ausreichend ist.
Weitere Ausnahme:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr (16. Geburtstag) sind von der 2-G-Regel ausgenommen.
Ab dem 16. Lebensjahr gilt somit die 2-G-Regel für die Jugendlichen!
2.  Für Beschäftigte und ehrenamtliche Tätge im Sportbetrieb,  Trainer*innen, Übungsleiter*innen und Betreuer*innen etc.  gilt die  3-G-Regel, wobei nicht immunisierte Personen während der gesamten  Tätigkeit mindestens eine medizinische Maske tragen müssen.(Kann während  der Berufsausbildung kein Maske getragen werden, ist als Testnachweis  ein PCR-Test erforderlich)
3. Sitzungen und Versammlungen der Vereine (ohne geselligen Charakter!) dürfen unter der 3-G-Regel durchgeführt werden.
4. In der Gastronomie gilt die 2-G-Regel, wenn sich die Nutzung nicht auf die bloße Abholung von Speisen und Getränken beschränkt.
Bitte außerdem beachten:
Impfnachweis:  Spätestens ab dem 26.11.2021 soll die CovPassCheck-App vom Robert Koch  Institut für die Kontrolle der Impfnachweise verwendet werden. Außerdem  müssen stichprobenhaft Abgleiche der Nachweise mit dem Ausweis erfolgen.  Für die Überprüfung der Impf-und Testnachweise sind die Veranstalter  und Betreiber verantwortlich.
Hygienekonzept:  Für die Sportausübung in Innenräumen mit mehr als 100 Personen müssen  die für die Einrichtung schon vorhandenen Hygienekonzepte angepasst  werden. Diese müssen nun eine Darstellung der Kontrollen von  Zugangsbeschränkungen enthalten.
Aktuelle Informationen zum Corona-Geschehen:

Das Hygienekonzept für unser Training im Hallenbad:
Die nachfolgenden Hinweise gelten allgemein für alle Facetten unseres Sports.
• Die örtlich gültigen und bekannten Abstandsregelungen über Wasser sind einzuhalten.
• Nach Möglichkeit ist ein Mund-Nase-Schutz zu tragen.
• Körperkontakt ist zu vermeiden.
• Vor- und Nachbesprechungen sind mit einem Abstand von 2 m durchzuführen.
• Regelmäßiges und situationsabhängiges Waschen der Hände mit Seife oder Nutzung eines wirksamen Desinfektionsmittels.
• Husten- und Niesetikette einhalten (in die Ellenbeuge, von Personen abgewendet).
• Anreise zum Gewässer oder Schwimmbad bei nichthäuslichen Gemeinschaften nach Maßgaben der örtlichen Bedingungen.
• Risikogruppen laut Definition des RKI sind besonders zu schützen.
• Bei Husten, Fieber und/oder Atemnot, als typische Symptome, ist frühzeitig ein Arzt telefonisch zu kontaktieren.
 Trainings- und Sportstätten dürfen in diesem Fall nicht aufgesucht werden.
• Bei positiver Covid-19-Testung sind die direkten Tauch- und Trainingspartner nach Möglichkeit und freiwillig darüber zu informieren.
• Die Nutzung der Corona-WarnApp der Bundesregierung ist eine gute und sinnvolle Möglichkeit zur Kontaktnachverfolgung.
• Bei akuter Erkrankung erlischt die Tauch- und Sporttauglichkeit unmittelbar.
• Nach jeder COVID-19 Erkrankung ist zur Frage der Tauchtauglichkeit ein/ eine erfahrener/ erfahrene Taucherarzt/-ärztin
 und zur Sporttauglichkeit ein/eine erfahrener/erfahrene SportmedizinerIn zur weiteren Entscheidung zu kontaktieren.
• Das Verleihen von Ausrüstungsgegenständen kann nach den aktuell gültigen Regeln der Tauchausbildung erfolgen
 („Zeitlich befristete Regelungen zur VDST Tauchausbildung (DTSA-, Prüfer-, SK-Ordnung) während der Corona Pandemie“,
  zu finden auf der VDST-Webseite bei den „Downloads zu Corona“ unter https://www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/).
• Anwesenheitslisten sind gemäß den regionalen Vorschriften zu führen.
Quelle: VDST.de
Auch wenn die gemeinsamen Vereinsaktivitäten eingestellt sind gibt es Alternativen:
Den individuelle Sport ist weiterhin möglich!

BEWEG.DICH@HOME - ein Training aus Duisburg für Duisburg
Seit Montag, den 02.11.2020 sind wieder die täglichen, jeweils 45-minütigen Videos "BEWEG.DICH@HOME" des Stadtsportbundes Duisburg (und seiner Vereine) und der Novitas BKK jeden Tag aktuell abrufbar.
Unter Anleitung von Übungsleiterinnen aus den Vereinen und dem Sportbildungswerk können alle Interessierte ihr Trainingsprogramm zuhause absolvieren.
Alle Videos der Übungseinheiten stehen auch langfristig zur Verfügung.
Wir verlinken hier das Angebot und stellen es als besonderen Service des organisierten Sports allen Mitgliedern vor!
Hier könnt Ihr die Videos abrufen!

  
Hast Du Fragen, Wünsche oder Anregungen? Bitte nehme Kontakt mit uns auf, wir helfen Dir gerne weiter!
Taucher im Nordpark Duisburg e.V. Emscherstraße 71 47137 Duisburg
v@tind.de
www.tind.de
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